Barrierefrei ist mehr als stufenlos

Die erste Assoziation zu „Barrierefrei“ ist meist stufenlos. Doch Barrierefreiheit bedeutet mehr. Es beschreibt die uneingeschränkte Nutzung aller Gegenstände, Gebrauchsgüter und Objekte durch alle Menschen, unabhängig einer körperlichen, geistigen oder visuellen Einschränkung und weitestgehend ohne fremde Hilfe. Das bedeutet, es müssen die:

  • vertikale und horizontale Mobilität gesichert,
  • alters- und gesundheitsbedingte Funktionsveränderungen berücksichtigt und
  • Sinnes- und Wahrnehmungsmöglichkeiten verbessert werden,

ohne für andere Menschen neue Schranken aufzubauen. In der Praxis heißt das, ein Schild mit tastbarer Schrift stört keinen Sehenden, hilft aber einer blinden Person bei der Orientierung. Ein Fahrstuhl erfreut nicht nur Gehbehinderte, sondern auch Reisende mit schwerem Gepäck oder Eltern mit Kinderwagen. Ein im Sitzen zu bedienender Müllcontainer ermöglicht auch einer Person im Rollstuhl die selbstständige Haushaltsführung. Eine barrierefreie Gestaltung ist darum auch keine Rücksichtnahme auf eine bestimmte Personengruppe, sondern das bewusste Einbeziehen aller Menschen.

In der Umsetzung sollten barrierefreie Lösungen möglichst integriert und universell sein, vielen dienen und niemanden erneut auf andere Weise behindern.

Lebensphasen

Es empfiehlt sich die Raumanordnung so zu planen, dass durch möglichst geringe Umgestaltungsmaßnahmen auf veränderte Haushaltsgrößen und Lebensbedürfnisse der Bewohner eingegangen werden kann:

  • Haushalte mit kleinen Kindern
  • Erwerbstätige in der mittleren Lebensphase ohne im Haushalt lebende Kinder
  • Menschen im Rentenalter und darüber hinaus

Raumplanung

Dafür ist es hilfreich, die Möglichkeit zu schaffen eine große Wohneinheit in zwei kleinere zu unterteilen sowie mindestens eine schwellenlos erreichbare Wohneinheit so zu planen, dass diese rollstuhlgerecht umgebaut werden kann. Bei einer Wohnsituation, die sich über zwei Etagen erstreckt, sollte das schwellenlos zugängliche Erdgeschoss zu einer eigenständigen, vom oberen Geschoss abtrennbaren Wohnung – mit einem ausreichend großen Bad für eine rollstuhlgerechte Nachrüstung – umgenutzt werden können. Dafür muss eine eigenständige Erschließung der oberen Wohnung und für diese der nachträgliche Einbau einer Küche vorausgeplant werden. Durch die dafür geeignete Lage der Treppe und der Schaffung von schaltbaren Räumen, d.h. die Addition oder Parzellierung von Räumen als Option der Nutzungsänderung, können veränderte Haushaltsgrößen und Wohnbedürfnisse berücksichtigt werden. Gleichgroße, funktionsneutrale Räume und flexible, leichte Trennwände unterstützen dabei die Umsetzung einer neuen Grundrissaufteilung.


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